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Das Gesetz verbietet grundsätzlich das Verbrennen von Abfällen im Freien oder in Holzfeuerungen und Cheminöes. In Holzöfen ist nur das Verbrennen von naturbelassenem und trockenem Holz erlaubt. Also keine Spanplattenreste oder behandeltes Holz. Wilde Deponien jeglicher Art sind verboten!!!